Schulen

PEDNET-LC – Anlaufstellen für betroffene Familien und pädagogische
Fachkräfte zum Thema Schule

Long COVID und ähnliche Erkrankungen betreffen eine zunehmende Zahl von
Schülerinnen und Schülern, oft ohne äußere Anzeichen, aber mit starken
Auswirkungen auf Belastbarkeit, Konzentration und die schulische Teilhabe. Im
Projekt PEDNET-LC arbeiten wir mit Schulen zusammen, um solche postinfektiösen
Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und betroffene Schülerinnen und Schüler
bestmöglich zu unterstützen.

Folgende Materialien bieten Informationen zu rechtlichen Grundlagen und möglichen
Anlaufstellen zum Thema Schule. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und wird fortlaufend ergänzt.

Bundesweit geltende Regelungen und Empfehlungen:

→ Siehe AP5 Broschüre zu bundeslandspezifischen Schulregelungen (Downloads –PEDNET-LC.de)

Das Dokument Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste – Sachstand zur Beschulung langfristig erkrankter Kinder in Deutschland liefert Informationen zu den Bereichen

  • Rechtliche Aspekte,
  • Arten der Beschulung erkrankter Kinder,
  • Digitale Formen der Beschulung erkrankter Kinder sowie
  • Situation in Deutschland – vorerkrankte Kinder, vorerkrankte Lehrer
Die Neue Empfehlung der KMK zur Förderung bietet sehr gute Argumentationshilfen, um neue Strukturen zu entwicken, die sind jedoch nicht in allen Bundesländern erfüllt.
Sonderpädagogische Förderzentren sollen als regionale oder überregionale
Einrichtungen einzelnen oder mehreren Schwerpunkten (z. B. im Bereich der
körperlichen und motorischen Entwicklung, im Bereich des Hörens oder Sehens
usw.) entsprechen und sonderpädagogische Förderung in inklusiven oder
spezifischen Formen möglichst wohnortnah und fachgerecht sicherstellen.
 
UN Kinderrechts-Konvention;
Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe – auch wenn sie krank sind. Zuständig ist dabei die Heimatschule, “soweit es die Möglichkeiten erlauben”. Wie weit diese Möglichkeiten reichen, ist jedoch nicht klar definiert und muss von denSchulen im Einzelfall selbst ausgehandelt werden.
 
Sozialgesetzbücher
Konkret regelt § 112 SGB IX die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe an Bildung”. Dazu zählen Hilfen zum Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht ebenso wie heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, wenn sie erforderlich sind, um Schülerinnen und Schülern den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Bevor diese Unterstützungsmaßnahmen genutzt werden können, müssen sie individuell beantragt werden.
 
Bundesländerspezifische Verlinkungen
 

Baden-Württemberg

Anlaufstellen Website
Sonderpädagogische Dienste LINK
Schulpsychologische Beratungsstellen LINK
Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) LINK
Schulaufsichtsbehörden LINK

Bayern

Zentrum / Hilfestelle Website
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst LINK
Schulpsychologen LINK
Beratungslehrkräfte LINK

Berlin

Zentrum / Hilfestelle Website
ReBUZ Mobile Dienste LINK
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. LINK
BKJE (Beratungsstelle für kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen) LINK

Brandenburg

Zentrum / Hilfestelle Website
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen (SpFB) LINK
SGF (Modellprojekt AWO) LINK
Schulpsychologische Beratungsstellen LINK

Bremen

Zentrum / Hilfestelle Website
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst LINK
Schulpsychologen LINK
Beratungslehrkräfte LINK

Hamburg

Zentrum / Hilfestelle Website
Schulbegleitung HH LINK
Sonderpädagogischer Dienst an den ReBBZ LINK
SGF (Pilot und eher Prävention) LINK

Hessen

Zentrum / Hilfestelle Website
Schulpsychologischer Dienst LINK
SGF LINK
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsfürderung e.V. (HAGE) LINK
Inklu-Beratung Hessen (IBH) LINK
Schulische Eingliederungshilfe* LINK
Beratungs- und Förderzentren (BFZ) – Sonderpädagogische Förderung LINK

Mecklenburg-Vorpommern

Zentrum / Hilfestelle Website
Schulämter: Beratungslehrer*innen für Gesundheitsförderung LINK
Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie LINK
Sonderpädagogischer Dienst per (upF) LINK
Servicestelle Inklusion in allen 4 Schulamtsbereichen LINK
Beratungslehrerinnen für Gesundheitsförderung in den Schulämtern

Niedersachsen

Zentrum / Hilfestelle Website
Mobiler Dienst körperliche und motorische Entwicklung des KM LINK
Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) LINK
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V LINK

Nordrhein-Westfalen

Zentrum / Hilfestelle Website
Sonderpädagogische Förderung LINK
Schulsozialarbeit LINK
Schulpsychologische Beratungsstellen LINK
Beratungslehrkräfte LINK

Rheinland-Pfalz

Zentrum / Hilfestelle Website
Sonderpädagogische Förderung LINK
Förder- und Beratungszentren LINK
SGF (nur Grundschule) LINK
Schulpsychologen LINK

Saarland

Zentrum / Hilfestelle Website
Sonderpädagogische Förderzentren (pro Landkreis) LINK
Schulsozialarbeit LINK
Schulpsychologischer Dienst LINK

Sachsen

Zentrum / Hilfestelle Website
Mobiler sonderpädagogischer Dienst (Fokus Hören) LINK
Schulsozialarbeit LINK
Inklusion – Sonderpädagogischer Förderbedarf – Körperliche und motorische Entwicklung LINK
Schulpsychologische Beratung LINK
Infos für Schulleitungen LINK
Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe Sachsen e. V. LINK
Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB) LINK

Sachsen-Anhalt

Zentrum / Hilfestelle Website
Mobiler Sonderpädagogicher Diagnostischer Dienst (MSDD) LINK
Schulamt: Schulpsychologische Beratungsstellen LINK
Informationsportral LSA LINK

Schleswig-Holstein

Zentrum / Hilfestelle Website
Sonderpädagogische Förderung LINK
Inklusive Schule – Schulpsychologischer Dienst LINK
Beratungsstelle Inklusive Schule (BIS) LINK

Thüringen

Zentrum / Hilfestelle Website
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst LINK
Sonderpädagogisches Feststellungszentrum LINK
Schulpsychologischer Dienst LINK
Beratungslehrkräfte LINK
Schulsozialarbeit LINK
*SGF = Schulgesundheitsfachkräfte

Schulgesundheitsfachkräfte (Brandenburg, Hessen, Sachsen, RLP)

Artikel: Armstrong et al. 2022: Schulgsundheitsfachkräftein Deutschland – Vom Modell zum Regelangebot in zweiBundesländern:

Der Zeitverlauf zeigt, dass einige Bundesländer bereits die Notwendigkeit von Schulgesundheitsfachkräften erkannt haben, viele jedoch noch nicht.

Folgende weitere Anlaufstellen gibt es für Familien: